Herpes & Influenza  Tetanus  Tollwut 
Grundimmunisierung   2 Impfungen im Abstand von 4 bis 6 Wochen  2 Impfungen im Abstand von 4 bis 6 Wochen  einmalige Impfung 
Wiederholungsimpfung  alle 6 Monate  alle 12 Monate  alle 12 Monate 

Tragende Stuten

sollten im im letzten Drittel der Trächtigkeit (ab 8./9. Monat) gegen Herpesvirus (EHV 1) geimpft werden ( z.B. Prevaccinol®, Duvaxyn® EHV1,4), um Aborte zu vermeiden. Zusätzlich sollte jede Stute ca. 8 Wochen vor dem Abfohlen gegen Tetanus (Tetanus- Toxoid) und Influenza/Herpes (z.B. Resequin®NN plus) geimpft werden.

Wichtige Hinweise zur Impfung von Fohlen

Fohlen sollten vor abgeschlossenem 5. Lebensmonats nicht geimpft werden, da
1. zu einem früheren Zeitpunkt ihr Immunsystem noch nicht funktionsfähig ist, also auf die Impfung nicht mit Antikörperbildung regieren kann (Impfung unwirksam) und
2. über die Kolostral-/Biestmilch der Stute (wenn Stute geimpft!) Antikörper beim Saugen innerhalb der ersten 24 Stunden nach der Geburt auf das Fohlen übertragen werden (=Schluckimpfung) und es gegen die geimpften Krankheiten geschützt ist (Impfung überflüssig).
Das Fohlen wird im Alter von 5 Monaten erstmals gegen Tetanus geimpft, die zweite Grundimmunisierung erfolgt im Abstand von 4-8 Wochen, danach alle 12-24 Monate Wiederholungsimpfungen.
Influenza/Herpes kann bei Fohlen von nicht geimpften Stuten ab dem 5. Lebensmonat geimpft werden (bei Fohlen von geimpften Stuten ab dem 6./7. Monat), zweite Grundimmunisierung nach 4-8 Wochen, danach alle 6 Monate Wiederholungsimpfungen.
Tollwut-Impfungen (z.B. Rabdomun®, Rabisin®, Enduracell® T) bei Fohlen von
- nicht Tollwut-geimpften Stuten sind ab der 8. Lebenswoche möglich, eine zweite Impfung erfolgt im Abstand von 4 Wochen, danach jährliche Wiederholungsimpfung
- Tollwut-geimpften Stuten ist eine einmalige Impfung im 6. Lebensmonat mit anschl. jährlicher Wiederholungsimpfung ausreichend.

Zusätzliche Impfungen

- gegen Hautpilzerkrankungen/Dermatophytose (z.B. Insol® Dermatophyton): 2 Impfungen im Abstand von 14 Tagen; Wiederholung jährlich durch zwei Injektionen im Abstand von 14 Tagen
- Botulismus
Pferde (auch tragende Stuten) sollten zweimal im Abstand von 4-6 Wochen geimpft werden, danach ist eine jährliche Wiederholung für den Impfschutz erforderlich.
- Equine Virus Arteritis/EVA
Pferde ab dem 9. Lebensmonat werden zweimal im Abstand von 4-6 Wochen grundimmunisiert (z.B. Artervac®), danach wird eine Auffrischungsimpfung alle 6 Monate empfohlen. Trächtige Stuten dürfen nicht geimpft werden.